Die WEG-Verwaltung

Die Basisleistungen einer Verwaltung von Wohnungseigentum ergeben sich
aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG § 20-28), dem BGB, den Beschlüssen
der WEG und aus den Bestimmungen der Teilungserklärung.

Kaufmännischer Leistungskatalog

  • Erstellen der jährlichen Abrechnung und des Wirtschaftsplans
  • Durchführung der Eigentümerversammlungen
  • Rechnungswesen und Geldverwaltung
  • Veranlassung und Prüfung der Verbrauchskostenabrechnungen
  • allgemeine Buchführung
  • Vertragsmanagement
  • Allgemeine Korrespondenz

Technischer Leistungskatalog

  • regelmäßige Kontrollen des Gemeinschafteigentums
  • Beauftragung und Überwachung von Instandhaltungsarbeiten
  • Einholung und Prüfung von Angeboten
  • Überwachung der Instandhaltungsarbeiten nach Beschluss

Wir pflegen den Kontakt zu den Verwaltungsbeiräten, führen Schadensmeldungen
und -bearbeitungen durch, kümmern uns um die Einhaltung der Hausordnung u.v.m.

 

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