Die WEG-Verwaltung
Die Basisleistungen einer Verwaltung von Wohnungseigentum ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG § 20-28), dem BGB, den Beschlüssen der WEG und aus den Bestimmungen der Teilungserklärung.
Kaufmännischer Leistungskatalog
- Erstellen der jährlichen Abrechnung und des Wirtschaftsplans
- Durchführung der Eigentümerversammlungen
- Rechnungswesen und Geldverwaltung
- Veranlassung und Prüfung der Verbrauchskostenabrechnungen
- allgemeine Buchführung
- Vertragsmanagement
- Allgemeine Korrespondenz
Technischer Leistungskatalog
- regelmäßige Kontrollen des Gemeinschafteigentums
- Beauftragung und Überwachung von Instandhaltungsarbeiten
- Einholung und Prüfung von Angeboten
- Überwachung der Instandhaltungsarbeiten nach Beschluss
Wir pflegen den Kontakt zu den Verwaltungsbeiräten, führen Schadensmeldungen und -bearbeitungen durch, kümmern uns um die Einhaltung der Hausordnung u.v.m.
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